EKHN2023 – der Transformationsprozess bestimmt Denken und Entscheiden in unseren Gemeinden

Unsere Kirche, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, wird umgestaltet werden in den kommenden Jahren. Was die Entscheidungen betrifft, die getroffen werden sollen, sind die beiden nächsten Jahre entscheidend.

Mit den umliegenden evangelischen Kirchengemeinden – Breckenheim, Wildsachsen, Bierstadt, Igstadt, Heßloch, Kloppenheim und Erbenheim – sollen unsere Gemeinden in Naurod, Medenbach und Auringen näher zusammenarbeiten. Zehn Gemeinden bilden den zukünftigen Nachbarschaftsraum und hier arbeitet das zukünftige Verkündigungsteam. Das Verkündigungsteam setzt sich aus allen Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Kirchenmusiker/innen und Gemeindepädagogen/innen mit mehr als 50 % Stellenanteil in Gemeinden / im Nachbarschaftsraum zusammen. Prädikanten/innen und Lektor/innen sind nicht Teil des Verkündigungsteams, aber auch sie leisten natürlich immens wichtige Beiträge für die Verkündigung.

Am 4. November nahm das Verkündigungsteam unseres Nachbarschaftsraums als solches die Arbeit mit einem ersten Treffen der hauptamtlich in unseren Gemeinden beschäftigten Menschen auf. Abgesprochen wurde, dass es für die einzelnen Orte dabei auch in Zukunft jeweils eine Pfarrerin oder ein Pfarrer geben soll, der oder die Besuche macht, für Seelsorge und Kasualien zuständig ist, also für Taufen, Trauungen und Beerdigungen. Auch für die Gottesdienste in den einzelnen Orten wird es zuständige Pfarrerinnen und Pfarrer geben, die diese in ihren Orten in der Regel halten.

Andere Arbeitsfelder werden im Team verteilt nach persönlichen Begabungen und Fähigkeiten, so Konfirmandenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungstätigkeit, Aufgaben in den Bereichen Schule und Bildung und Ökumene.

Am 8. und 9. November bereisten Kirchenvorsteher/innen und Pfarrer/innen aus den zehn Gemeinden die Region, um Kirchen und Gemeindehäuser zu besichtigen und sich einen Eindruck von den Gemeinden und Gebäuden zu machen. Die Kirchen und Gebäude sind in einem baulich guten Zustand. Dennoch muss im Bereich der Gebäude eingespart werden. Es wird nur noch ein Teil davon bei Renovierungen mit kirchlichen Mitteln unterstützt werden.

Das bedeutet nicht, dass die Gebäude in jedem Fall verkauft werden müssen. Kriterium sind die Versammlungsflächen in den Gemeinden. Sie müssen von derzeit rund 1.800 qm auf 870 qm reduziert werden. Kirchengemeinden, deren Gemeindehäuser nicht mehr bei Renovierungen gefördert werden, können jedoch aus Geldern, die in den Orten gesammelt und aufgebracht werden, ihre Gebäude weiter renovieren, erhalten und nutzen.

Die zehn Kirchen sind hiervon zunächst nicht betroffen, alle sind in einem baulich guten Zustand und so können überall Gottesdienste gefeiert werden.

Pfarrer Thomas Tschöpel